Glossar Notfall Logistik

Gefahrgut in der Luftfracht

Was fällt unter DGR Gefahrgut?

Als Gefahrgut werden sämtliche Stoffe und Gegenstände bezeichnet, von denen bei Beförderung im öffentlichen Raum (zum Beispiel via Luftfracht) oder unsachgemäßer Behandlung Gefährdungen ausgehen. Diese Gefährdungen können unterschiedlicher Natur sein. Sie können betreffen:

  • Leben und Gesundheit von Mensch und Tier
  • Unversehrtheit von Sachen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Sonstige wichtige Gemeingüter

Die jeweils aktuelle Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (Abkürzung: DGR, deutsch: Gefahrgutvorschriften) legt fest, welche Vorgaben bei der Beförderung von Gefahrgut zu beachten sind. Neben offensichtlich gefährdenden Gütern wie Explosivstoffen und leicht entzündlichen Flüssigkeiten umfassen die DGR z.B. auch fotografisches Zubehör, Campingausrüstung, Filmcrew- oder Medienausrüstungen sowie Reisegepäck. Letzteres kann z.B. Zündhölzer oder Behälter mit Aerosolen beinhalten, von denen unter bestimmten Bedingungen Gefahren ausgehen können.
Veröffentlicht werden die international als Standard in der Luftfahrt und globalen Express Luftfracht akzeptierten Gefahrgutvorschriften vom Dachverband der Fluggesellschaften, der International Air Transport Association (IATA). Die IATA- Gefahrgutvorschriften erden jährlich aktualisiert.

Was braucht man, um Gefahrgut in der Luftfracht zu transportieren?

Schon bei der Verpackung von Gefahrgut müssen besondere Richtlinien befolgt werden. Dabei gelten grundsätzlich folgende Vorschriften:

  • Versandstücke sind mit Gefahrsymbolen und anderen Markierungen zu kennzeichnen
  • Vom Versender ist eine Versendererklärung (Englisch: Shipper’s Declaration) auszufüllen

Neben dem für den Transport von Gütern im Luftverkehr erforderlichen Luftfachtbrief (sogenannte Airway Bill oder kurz AWB) muss eine Versendererklärung (auch: „Shipper‘s Declaration of Dangerous Goods“ oder „Dangerous Goods Declaration“ bzw. DGD) ausgefüllt werden.
Gefahrgut in der Luftfracht ist in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt; die Klassifizierung erfolgt durch die Vereinten Nationen (UN). Je nach UN-Gefahrgutklasse sind weitere individuelle Vorschriften zu beachten. So dürfen etwa bestimmte unterschiedliche Stoffe nicht gemeinsam in einem Versandstück transportiert werden. Wer Gefahrgut als Luftfracht versenden will, darf dies erst tun, nachdem eine eigene Schulung zu den IATA-DGR absolviert wurde. Das gilt sowohl für den Versender als auch alle anderen am Transport des Luftfracht-Gefahrgutes beteiligten Personen.

Wie ist Gefahrgut in der Luftfracht zu kennzeichnen?

Die UN-Gefahrtgutklasse muss gut sichtbar außen an den gefährlichen Gütern angebracht sein. Dies gilt auch für sonstige Informationen wie z.B. den Hinweis „Cargo Aircraft Only“, denn bestimmte Gefahrgüter dürfen gemäß IATA DGR grundsätzlich nicht als Fracht in Passagiermaschinen transportiert werden, sondern ausschließlich in Frachtflugzeugen.

Darüber hinaus gut sichtbar aufzuführen sind folgende weitere Angaben:

  • Absender und Empfänger
  • UN-Nummer(n)
  • UN-Versandbezeichnung konform IATA-DGR
  • zu befördernde Nettomenge

Mit Blick auf das Gewicht ist zu beachten: Für Frachtflugzeuge und Passagiermaschinen gelten unterschiedliche Gewichtsbegrenzungen. Damit unterscheiden sich auch die Höhen der Maximalmengen, die gemäß DGR-Vorschriften befördert werden dürfen.

Wer haftet beim Gefahrguttransport in der Luftfracht?

Der Transport von Gefahrgut per Luftfracht involviert neben dem Versender eine Reihe von weiteren verantwortlichen Personen. Die Frage nach der Haftung lässt sich daher nicht pauschal beantworten, zumal die unsachgemäße Deklaration von Gefahrgütern im Einzelfall ebenso von Bedeutung sein kann wie die etwa die unsachgemäße Behandlung von ordnungsgemäß deklarierten Gütern auf dem Transportweg. Grundsätzlich gilt aber: Bei einem Unfall infolge fehlender oder falscher Deklarierung des per Luftfracht transportierten Gefahrgutes haftet in aller Regel allein der Absender für den entstandenen Schaden.