Wofür steht DDU Incoterm
Definition: Was ist DDU?
Delivered Duty Unpaid oder kurz DDU heißt so viel wie „geliefert unverzollt“. Bis 2010 war DDU eine Klausel der Incoterms (International Commercial Terms, internationale Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer). Mit der Überarbeitung der Incoterms ist Delivered Duty Unpaid weggefallen, wird aber dennoch weiterhin verwendet. Oft wird DDU jedoch durch DAP oder DAT ersetzt.
Lieferung ohne Einfuhrzoll-Formalitäten
Delivered Duty Unpaid bedeutet, dass der Verkäufer eine Ware bis zu einem vorher festgelegten Ort transportiert und alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort trägt – nicht jedoch die Zollformalitäten erledigen muss. Diese Verantwortung liegt beim Käufer. Der Käufer muss nicht nur die Zollformalitäten erledigen, sondern auch Einfuhrzölle, Steuern und andere Abgaben bezahlen.
Pflichten des Verkäufers:
- kommerzielle Rechnung und Dokumentation beilegen
- Verpackung der Ware
- Exportlizenzen, Ausfuhrzölle und Ausfuhrformalitäten
- Transport zum eigentlichen Transportmittel
- Gebühren für die Beladung der Waren
- Transport
- Lieferung an einen vorher festgelegten Ort
- Liefernachweis
Pflichten des Käufers:
- Importformalitäten und Einfuhrzölle, Steuern
- Kosten aller Inspektionen
- Entladen der Waren
- ggf. Weitertransport
Genaue Angaben sind wichtig
Falls man DDU trotz der Alternativen DAP und DAT noch verwendet, ist es auch hier wichtig, genaue Angaben zu machen. Dies gilt vor allem für den Ort, an den die Ware ausgeliefert werden soll. So lassen sich rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Auch wenn man zur Vertragsklausel noch zusätzliche Vereinbarungen trifft, müssen diese möglichst präzise sein.